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Revision von Controlling vom 22.10.2018 - 11:07

Controlling

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Funktionsübergreifendes Steuerungsinstrument, welches der informationellen Sicherung ergebnisorientierter Unternehmensführung dient. Abgeleitet aus dem englischen Verb „to control“ kann Controlling im betriebswirtschaftlichen Kontext mit „Steuerung durch Planung und Kontrolle“ gleichgesetzt werden. Grundlegend wird in operatives, taktisches und strategisches Controlling unterschieden. Während das strategische Controlling auf der obersten Führungsebene angesiedelt ist und einen langen Zeithorizont umfasst, sind das operative und das taktische Controlling auf der unteren bis mittleren Führungsebene mit einem kurz- bis mittelfristigen Charakter einzuordnen.

    2. Inhaltliche Dimension: Ausgehend von dem obersten Unternehmensziel der Erhaltung und erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens, das sich in bestimmten Formal- und Sachzielen konkretisiert, ist das Controlling primär auf die Erreichung des Wertziels ausgerichtet. Die rendite-/risikoorientierte Unternehmenswertmaximierung (Shareholder Value) stellt somit das Kardinalziel des Controllings dar. Daraus leitet sich für das Controlling die Aufgabe der gesamtheitlichen risikoorientierten Ertragsbewertung ab. Das Controlling muss Transparenz über die erwartete Ergebniswirkung infrage stehender Strategien und Maßnahmen schaffen und damit die Entscheidungsträger in die Lage versetzen, wertschöpfende von wertvernichtenden Entscheidungsmöglichkeiten zu separieren.

    3. Formale Dimension: Formal besteht die Aufgabe des Controllings in der Sicherstellung der zielorientierten Planung, Steuerung und Überwachung der Unternehmensaktivitäten. Hiermit sind eine Integrations- bzw. Systemgestaltungsfunktion sowie eine Koordinationsfunktion verbunden. Drei Aufgabendimensionen des Controllings können unterschieden werden:
    a) Wahrnehmung controllingspezifischer Fachfunktionen im Management-Prozess. Hierzu zählen die Ziel- und Mittelplanung, die Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen, die Erfassung und Interpretation von Kontrollinformationen sowie das Einbringen dieser Informationen in nachgelagerte Planungsprozesse.
    b) Aufbau und Pflege eines Informationssystems, das die genannten Fachfunktionen unterstützt. Hier kommt dem betrieblichen Rechnungswesen eine zentrale Rolle zu.
    c) Moderation von Management-Entscheidungen nach den Grundsätzen ertrags- und risikoorientierter Unternehmenssteuerung.

    Vgl. auch Budget-Management.

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