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Corporate Governance
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Oberbegriff für (Normen für) das Leiten und Überwachen von Unternehmen durch die Spitzenorgane, Anteilseigner und sonstige Stakeholder. Im Zentrum dieser "Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung" (DCGK) steht dabei das Verhältnis zwischen Management und Eigentümern eines Unternehmens. Ungeachtet der langen Tradition dieses Grundproblems und seiner kritischen Diskussion in Wissenschaft und Praxis führte diese erst anfangs des 20. Jahrhunderts zur Formulierung schriftlicher Regelsysteme. Auf internationaler Ebene schlug sich die hierzu geführte Diskussion im Mai 1999 in den ,,OECD Principles of Corporate Governance” nieder, die Mindeststandards für die rechtliche, institutionelle und ordnungspolitische Unternehmensverfassung vorschlugen. In Deutschland wirkten sich einige Überlegungen aus dieser Diskussion zunächst aus im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG, seit 1.5.1998), im Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (seit 23.4.1998) und im Namensaktiengesetz (NaStraG, seit 1.1.2001). Die wissenschaftliche und praktische Diskussion in Deutschland führte über Meilensteine wie den ,,Code of Best Practice” der Frankfurter Grundsatzkommission Corporate Governance vom Januar 2000 und den ,,German Code of Corporate Governance” des Berliner Initiativkreises vom Juni 2000 schließlich zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) (Deutscher Corporate Governance Kodex), der von der hiernach benannten Regierungskommission am 26. Februar 2002 verabschiedet wurde, seither jährlich auf Änderungsbedarf geprüft und ggf. revidiert wird.
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