Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Debitkarte vom 02.11.2018 - 14:37

Debitkarte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Banken emittierte (Plastik)-Karte, die unmittelbar mit einem Konto, das der Karteninhaber bei einer bestimmten Bank führt, verbunden ist. Die Bank ist durch den Vertrag mit dem Karteninhaber berechtigt, das Kundenkonto automatisch, d.h. ohne Rechnungsstellung, zu belasten. Bei Zahlung mit der Debitkarte bzw. Abhebung von Bargeld vom Geldausgabeautomat (GAA) wird der Nutzer unmittelbar mit dem Zahlungsbetrag auf seinem Girokonto belastet. Im Gegensatz zur Kreditkarte ist mit der Debitkarte keine Kreditfunktion verbunden; bei ihr erfolgt die Belastung des Kundenkontos und die Gutschrift auf dem Gläubigerkonto direkt beim Zahlungsvorgang. Die in Deutschland gebräuchlichsten Debitkarten sind die Maestro-Karten (früher: ec-Karten, eurocheque-Karte) sowie die Kundenkarten von Kreditinstituten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com