eurocheque-Karte
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1. Begriff: Multifunktionskarte, die auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Kontobevollmächtigten lautete und nach den Sonderbedingungen für den ec-Service (Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte) vier Funktionen hatte:
a) bis 31.12.2001 Scheckgarantie für den eurocheque;
b) Debitkarte zur Benutzung von Geldausgabeautomaten;
c) Debitkarte zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen an automatisierten Kassen (POS-Terminals), die für den ec-Service zugelassen sind, d.h. zum Betreiben von POS-Banking;
d) Service-Karte zur Nutzung besonderer Serviceleistungen (z.B. Abfrage und Ausdruck von Kontoauszugsdaten an Kontoauszugsdruckern).
2) Veränderungen: Da die ec-Karte in der Funktion als eurocheque-Garantiekarte per 31.12.2001 ausgedient hat, sind die Banken dazu übergegangen, an ihre Kunden suksessive Kundenkarten von Kreditinstituten auszugeben, welche auch als Multifunktionskarten (Debitkarte, Sonderfunktionskarte z.B. am Kontoauszugsdrucker, Geldkarte, MAESTRO-Karte, CIRRUS-Karte usw.) eingesetzt werden können.