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Depotkonto
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1. Begriff: Für Kunden einer Bank geführtes Konto, auf welchem die Bestände an verwahrten Wertpapieren sowie alle Bewegungen des Wertpapierbestandes verbucht werden. Depotkonten können als Einzel- oder Gemeinschaftsdepotkonten (Gemeinschaftsdepot) eingerichtet und geführt werden; die Konten sind Teil der Handelsbücher.
2. Merkmale: Der Kontoinhaber als Gläubiger der ausgewiesenen Forderung ist i.d.R. identisch mit dem Verfügungsberechtigten. Verfügungsberechtigung kann durch Kontoinhaber/Organmitglieder im Rahmen einer Vertretermitteilung auch auf Dritte (Zeichnungsberechtigte) übertragen werden; sie gilt bei Depots natürlicher Personen als Vollmacht über den Tod hinaus. Gemeinschaftskonten können nach der Art der Verfügung in Oder-Konto (jeder Kontoinhaber kann alleine verfügen) und Und-Konto (Ausschließlich gemeinsame Verfügung) unterschieden werden.
Vgl. auch Depotbuchführung.
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