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Revision von Depotkunde vom 30.10.2018 - 14:12
Depotkunde
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Deponent, Hinterleger, Einlieferer, Depotinhaber; Kunde eines Kreditinstituts, der bei diesem ein offenes Depot errichtet hat, in welchem er Wertpapiere i.S. des Depotgesetzes als Hinterleger (Hinterlegung) verwahren und verwalten lässt.
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