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Deutsche Bundesbank, Veröffentlichungen
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amtliche Bekanntmachungen aufgrund gesetzlicher Anordnung sowie weitere Publikationen (Berichte, Kommentare, Informationen).
Nach § 33 BBankG hat die Deutsche Bundesbank ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen; eine zusätzliche Publikation erfolgt in den „Mitteilungen der Deutschen Bundesbank”. Neben dem Aufruf von Banknoten zur Einziehung (§ 14 II BBankG) sowie der Anordnung von Statistiken nach § 18 BBankG sind für die Öffentlichkeit bestimmt organisations- und personalrechtliche Vorschriften (vgl. § 7 I [Organisationsstatut], § 31 [Personalstatut] BBankG).
Weitere Veröffentlichungspflichten bestehen für Bestellung und Ausscheiden der Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank, für Stückelung und Unterscheidungsmerkmale der Banknoten, für den Jahresabschluss. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Bundesbank informiert das Publikum ferner über Art, Umfang, Zweck und Wirkungsweise ihrer Tätigkeiten sowie über die Ergebnisse der auf dem Gebiet des Kredit- und Geldwesens erhobenen Statistiken. Periodische Veröffentlichungen sind die jährlichen Geschäftsberichte der Deutschen Bundesbank, die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank sowie Statistische Beihefte hierzu; zudem erstellt die Bundesbank jährlich einen Finanzstabilitätsbericht.
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