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Deutsche Mark (DM)
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1. Bundesrepublik Deutschland: in Deutschland einschl. West-Berlin (also ohne Beitrittsgebiet i.S.d. Einigungsvertrages) seit der Währungsreform von 1948 bis Ende 2001 gültige Währungseinheit. Eine Deutsche Mark (Abk.: DM oder D-Mark) war in 100 Pfennig (Abk.: Pf) eingeteilt.
Seit 1.7.1990 war die Deutsche Mark die gemeinsame Währung von Bundesrepublik Deutschland und (damaliger) DDR, im Rahmen der von beiden Staaten gebildeten Währungsunion mit einem einheitlichen Währungsgebiet.
Seit 1.1.1999 ist die Währung der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) (unter ihnen die Bundesrepublik Deutschland) der Euro (1 Euro = 1.95583 DM), unterteilt in 100 Cent. Die DM blieb bis zur Anfang 2002 erfolgten vollständigen Ersetzung durch Euro-Bargeld nichtdezimale Untereinheit der neuen Währung.
2. Deutsche Demokratische Republik: in der DDR seit 1948 gültige Währungseinheit; offizielle Bezeichnung später „Mark der Deutschen Notenbank”, seit 1968 „Mark der Deutschen Demokratischen Republik”.
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