Währungsunion
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Zusammenschluss von Staaten zu einem einheitlichen Währungsgebiet. Der Zahlungs- und Kapitalverkehr zwischen den beteiligten Ländern muss völlig frei sein (Konvertibilität als Voraussetzung). Vorteile einer Währungsunion sind Kosten- und Risikenreduzierung (z.B. Vermeidung von Transaktionskosten im Bereich der Wechselkurse, Ausschaltung von Wechselkursrisiken).
Mit einer Währungsunion ist nicht zwangsläufig die Einführung einer Einheitswährung verbunden. Bei Beibehaltung der nationalen Währungen müssen jedoch absolut feste Wechselkurse eingeführt werden (Wechselkursunion). Für Länder mit Überschüssen oder Defiziten in der Zahlungsbilanz ergibt sich eine Ausdehnung bzw. eine Reduktion der inländischen Geldmenge. Der Spielraum der Geldpolitik dieser Staaten ist aufgrund der jeweiligen Zahlungsbilanzsituation beschränkt. Der Verzicht auf eine autonome Geldpolitik kann Inflation oder Unterbeschäftigung bedeuten.
Beispiele für Währungsunionen sind die deutsch-deutsche Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1.7.1990 (Währungsreform) sowie die seit dem 1.1.1999 innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehende Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU).