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Revision von Dienstleistungsverkehr vom 14.11.2018 - 11:47

Dienstleistungsverkehr

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    Im Zuge des freien Dienstleistungsverkehrs können Bürger oder Unternehmen aus der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzland Dienstleistungen verrichten. Durch diese Freiheit des Dienstleistungsverkehrs wird auch das EU-Bankrecht wesentlich geprägt. Dienstleistungen i.S. des EU-Rechts sind alle entgeltlichen Transaktionen, bei denen weder Waren noch Kapital bewegt wird und sich auch keine Personen in anderen Ländern als Arbeitnehmer oder Unternehmer niederlassen. Somit handelt es sich hauptsächlich um „unsichtbare“ Leistungen im Bereich von Industrie, Handel und Vertrieb, Gewerbe sowie freien Berufen. Ein wichtiger auf die Vorschriften zum freien Dienstleistungsverkehr gestützter EU-Rechtsakt ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID).

    Vgl. auch Dienstleistung im Außenwirtschaftsverkehr, Dienstleistungsbilanz.

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