Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)
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Markets in Financial Instruments Directive (MiFID).
1. Begriff: Der Begriff MiFID umfasst die beiden Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente MiFID I und MiFID II. MiFID I ist eine im Jahr 2004 erlassene EU-Finanzmarktrichtlinie (2004/39/EG), die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) im Jahr 2007 in das deutsche Recht umgesetzt wurde und zu erheblichen Änderungen verschiedener Einzelgesetze des deutschen Kapitalmarktrechts (WpHG, KWG sowie BörsG) führte. MiFID II hingegen steht einerseits für die im Zuge der Finanzmarktkrise ab dem Jahre 2008 auf europäischer Ebene eingeleitete Überarbeitung auf dem Gebiet des Kapitalmarkrechts. Andererseits stellt sie eine Reaktion auf die technologischen Änderungen in der Marktinfrastruktur sowie auf die gestiegenen Bedürfnisse nach einem ausgeweiteten Anlegerschutz dar. Die Umsetzung der im Jahre 2014 erlassenen EU-Finanzmarktrichtlinie (2014/65/EU) in nationales Recht erfolgte im Juni 2017 durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), welches am 3. Januar 2018 in Kraft trat und weitere Anpassungen, u.a. im WpHG, KWG, BörsG und KAGB erforderte. Schwerpunkte der Überarbeitung im Zuge der MiFID II bilden die Bereiche Marktstruktur, Handelstransparenz, Anlegerschutz, Wohlverhaltensregeln, Meldepflichten sowie Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden.
2. Ziele: MiFID I diente im Wesentlichen der europaweiten Regulierung und Harmonisierung der Bedingungen für den Wertpapierhandel, der Verbesserung des Anlegerschutzes durch neue Verhaltens- und Transparenzpflichten sowie der Förderung des Wettbewerbs zwischen Handelsplattformen. Darauf aufbauend sollen die mittels MiFID II eingeführten strengeren Regelungen sowie einheitlichen Standards und Wettbewerbsbedingungen zur Stabilisierung/Modernisierung des europäischen Finanzsystems beitragen.