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Direktversicherung
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1. Begriff: Lebensversicherung eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird.
2. Merkmal: Versicherte Person ist der Arbeitnehmer, zum Bezug der Leistung des Versicherers ganz oder teilweise berechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Das Bezugsrecht bewirkt, dass der Versicherer im Versorgungsfall die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene auszahlt.
3. Steuerrecht:
a) Arbeitgeber: Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Direktversicherung sind als Betriebsausgaben abzuziehen.
b) Arbeitnehmer: Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 63 EStG).
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