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Dividendengarantie
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Mindestdividende; Gewährleistung einer Mindestdividende an die Aktionäre durch Dritte, z.B. durch den Mehrheitsaktionär, wenn die Gesellschaft zum Mehrheitsaktionär im Organschaftsverhältnis (Organschaft) steht und ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wurde. Bei Dividendenvorzugsaktien stellt die Dividendengarantie eine Entschädigung für den Verzicht auf das Stimmrecht dar. Die Dividendengarantie ist i.d.R. zeitlich befristet. Bei Vorzugsaktien sind garantierte Dividenden meist nachzahlbar.
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