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Dritte Zahlungsdienstleister
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Die dritten Zahlungsdienstleister (kurz: Drittdienstleister) werden von der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) umfasst. Diese Zahlungsdienstleister müssen den Instituten externen Zugriff auf Kunden-Konten gewähren. Unter den Drittdienstleistern werden solche Unternehmen verstanden, die zwar dazu beitragen, Zahlungsdienste zu leisten, jedoch nicht das Zahlungskonto des Anlegers führen und nicht in den Besitz der Transaktionen kommen. Bei den Drittdienstleistern lassen sich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste voneinander unterscheiden.
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