Dritte Zahlungsdienstleister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die dritten Zahlungsdienstleister (kurz: Drittdienstleister) werden von der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) umfasst. Diese Zahlungsdienstleister müssen den Instituten externen Zugriff auf Kunden-Konten gewähren. Unter den Drittdienstleistern werden solche Unternehmen verstanden, die zwar dazu beitragen, Zahlungsdienste zu leisten, jedoch nicht das Zahlungskonto des Anlegers führen und nicht in den Besitz der Transaktionen kommen. Bei den Drittdienstleistern lassen sich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste voneinander unterscheiden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aufsichtsgremium der EZB
Bail-in
Bankenfusion
Cyberangriff
Cyberkriminalität
Direktorium der EZB
Dritte Zahlungsdienstleister
Erweiterter Rat der EZB
Finanztechnologie-Unternehmen (FinTech)
Freie Sparkassen
Key Investor Information Document (KIID)
Kontoinformationsdienst
Kreditgenossenschaft
Kreditinstitut i.S. des KWG
Near-Banks
Nichtbeistandsklausel
Non-Banks
Zahlungsauslösedienst
disruptive Innovation
genossenschaftliche Zentralbank
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