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Drittschuldnererklärung
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Erklärung des Drittschuldners bei Pfändung einer Geld-Forderung, die auf Verlangen des Gläubigers abzugeben ist und in der der Drittschuldner zu erklären hat, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und zur Zahlung bereit ist, ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen und ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist (§ 840 ZPO). Eine Erstattung der Kosten (mittels Erhebung von Entgelten) für die Bearbeitung der Drittschuldnererklärung kann eine Bank grundsätzlich nicht verlangen.
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