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Revision von Effekten vom 09.11.2018 - 18:24
Effekten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für börsenfähige Wertpapiere, d.h. am Kapitalmarkt handelbare, vertretbare (fungible), standardisierte Wertpapiere. Sie sind sammelverwahrfähig (Sammelverwahrung). Zu den Effekten zählen z.B. Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentanteile, Genussscheine, Optionsanleihen und Optionsscheine.
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