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Einlagenkreditinstitut
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Als Einlagenkreditinstitut wurde ein Kreditinstitut i.S. des KWG bezeichnet, das nach der Definition des § 1 IIId 1 KWG a.F. Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennahm und das Kreditgeschäft betrieb. Im Zuge der Umsetzung der Bestimmungen von Basel III durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz (Capital Requirements Directive IV) wurde der Begriff „Einlagenkreditinstitut" durch den Begriff „CRR-Kreditinstitut" (Institut i.S. der CRR) ersetzt.
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