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Revision von EIOPA vom 14.04.2020 - 16:22

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit 2011 im Rahmen des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) agierende Stelle für den Bereich der Aufsicht über Versicherungen und betriebliche Altersversorgung; wie EBA und ESMA einbezogen in den Gemeinsamen Ausschuss der European Supervisory Authorities (ESA).

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