Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von EIOPA vom 14.04.2020 - 16:22
EIOPA
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit 2011 im Rahmen des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) agierende Stelle für den Bereich der Aufsicht über Versicherungen und betriebliche Altersversorgung; wie EBA und ESMA einbezogen in den Gemeinsamen Ausschuss der European Supervisory Authorities (ESA).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon