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erwarteter Verlust
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Expected Loss; Erwartungswert des zukünftigen Verlustes aus Kreditausfällen.
Relevanz besitzt der erwartete Verlust im Zuge der Ermittlung der Eigenmittelanforderung für das -> Kreditrisiko. Gemäß „Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen“ (Kapitaladäquanzverordnung, ->Capital Requirements Regulation [CRR]) und zur „Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 Text von Bedeutung für den EWR“ ist der erwartete Verlust das Verhältnis der Höhe des Verlusts, der bei einem etwaigen Ausfall der Gegenpartei oder bei Verwässerung über einen Einjahreszeitraum zu erwarten ist, zum Betrag der ausstehenden Risikoposition zum Zeitpunkt des Ausfalls.
Der erwartete Verlust ist das Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit (-> Probability of Default), dem Positionswert im Ausfallzeitpunkt (-> Exposure at Default) sowie der Verlustquote bei Ausfall (-> Loss Given Default).
EL = PD * EaD * LGD
Für den erwarteten Verlust ist kein aufsichtsrechtliches Eigenkapital vorzuhalten, da dieser durch die Bank mittels Risikoprämie im Zins und Wertberichtigungen berücksichtigt sein sollte.
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