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fester Wechselkurs
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1. Begriff: Wechselkurs, der durch Festlegung einer Parität (z.B. Goldparität, Dollarparität) oder Leitkurse (Leitkurs einer Zentralbank) gegenüber anderen Währungen fixiert ist und der sich i.d.R. nur innerhalb einer Bandbreite am Devisenmarkt durch Angebot und Nachfrage bildet und somit um die Parität bzw. den Leitkurs schwanken kann. Er kann durch Aufwertung und Abwertung verändert werden (fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurs).
2. Motive: Als Vorteile fester Wechselkurse werden v.a. die Verringerung des Wechselkursrisikos (Devisenkursrisiko) sowie der internationalen Devisenspekulation genannt. Dadurch soll nicht nur die Stabilisierung des Außenwirtschaftsverkehrs, sondern auch die verstärkte Entwicklung der internationalen Arbeitsteilung gefördert werden. Feste Wechselkurse erfordern eine auf den Ausgleich der Zahlungsbilanz gerichtete Wirtschaftspolitik, da der gewünschte Ausgleich nicht durch Veränderungen des Wechselkurses erreicht werden kann. Das Ziel eines Zahlungsbilanzausgleichs wird bei festen Wechselkursen beeinträchtigt, wenn erstens die Rangfolge der binnenwirtschaftlichen Ziele von derjenigen in anderen Ländern abweicht, d.h. wenn die Konjunkturpolitik auf internationaler Ebene nicht koordiniert wird, zweitens die wirtschaftlichen Entwicklungen der Länder nicht parallel verlaufen und Konjunkturschwankungen von Land zu Land übertragen werden. Ein System fester Wechselkurse erfordert also möglichst einheitliche, konjunkturelle und wachstumsmäßige Entwicklungen sowie eine möglichst enge Abstimmung der Wirtschaftspolitik der involvierten Währungsgebiete.
Vgl. auch Wechselkurssystem, Wechselkurspolitik.
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