Konjunkturpolitik
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1. Begriff: Maßnahmen der Wirtschaftspolitik zur Verhinderung übermäßiger Schwankungen im Wirtschaftsablauf (Ablauf- oder Prozesspolitik). Konjunktur-Politik ist auf Verstetigung des Wirtschaftsablaufs und auf Stabilisierung gerichtet (Stabilisierungspolitik).
2. Ziele der Konjunkturpolitik, an denen sich der Instrumenteneinsatz zu orientieren hat, sind in der Bundesrepublik Deutschland im Stabilitätsgesetz festgelegt. Danach sind im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig anzustreben: Preisniveaustabilität (Geldwertstabilität), hoher Beschäftigungsstand (Beschäftigungspolitik), außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum. Im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung werden Eckwerte für diese Ziele genannt, die Leitfunktionen haben und an denen sich die Maßnahmen der Konjunkturpolitik orientieren sollen.
3. Instrumentarium: Das Stabilitätsgesetz basiert auf aus heutiger Sicht zu mechanischen Vorstellungen von einer Steuerbarkeit der Gesamtwirtschaft, nach der im Rahmen der sog. Globalsteuerung Bund und Länder bei ihren finanzwirtschaftlichen Maßnahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung tragen sollen. Neben fiskalpolitischen Instrumenten können zur Konjunkturpolitik auch Instrumente der Geldpolitik eingesetzt werden. In der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bzw. dem ESZB wird allerdings die Auffassung vertreten, das geldpolitische Instrumentarium solle vor allem langfristig eingesetzt werden, um das Ziel einer niedrigen Inflationsrate (Inflation) anzusteuern.