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Finanzierungsrechnung
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1. Begriff: Nebenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung; statistische Erfassung von Gläubiger- und Schuldner-Positionen der finanziellen Sektoren und der nichtfinanziellen Sektoren der Volkswirtschaft einschließlich der Veränderungen der Positionen.
2. Zweck: Die Finanzierungsrechnung liefert detaillierte Nachweise der Finanzierungsströme und der Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten als Ergänzung zur Darstellung der Stromgrößen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Bestandsgrößen in der Volksvermögensrechnung (Vermögensrechnungen) und gibt damit wichtige Informationen für die Geldpolitik. Die Finanzierungsrechnung eröffnet Einblicke in die gesamte Sachvermögensbildung, gegliedert nach Sektoren, und zeigt die Veränderungen der Netto-Auslandsposition der Volkswirtschaft (Veränderungen der Nettoforderungen sowie der Nettoverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland) als Differenz zwischen der gesamtwirtschaftlichen Vermögensbildung und der gesamtwirtschaftlichen Ersparnis. Von besonderer Bedeutung sind Einblicke in das Verhalten der Produktionsunternehmen im Hinblick auf ihre Investitionstätigkeit und ihre Investitionsbereitschaft (Investitionen).
3. Veröffentlichung: Die Ergebnisse der Finanzierungsrechnung werden in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank publiziert.
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