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Investition

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff:
    a) volkswirtschaftlich: Gütermengen, die von Investoren (Unternehmen, Staat) zur Erhaltung, Erweiterung oder Verbesserung des volkswirtschaftlichen Produktionsapparates (Kapitalstock) verwendet werden. Zu unterscheiden sind Bruttoinvestitionen, Ersatzinvestitionen und Nettoinvestitionen sowie Anlageinvestitionen und Vorratsinvestitionen. Durch Investitionen wird (Real-)Vermögen in Unternehmen gebildet. Jede Investition in einer Volkswirtschaft bedeutet, dass ein Teil der Gesamtproduktion nicht verbraucht worden ist: Investition setzt Konsumverzicht (= Sparen) voraus. Die Finanzierung der Vermögensbildung erfolgt durch Sparen vor allem der Haushalte (Geldkapital als Vorstufe zum Realkapital) bzw. durch Selbstfinanzierung (Innenfinanzierung) der Unternehmen, die z.B. erwirtschaftete Gewinne nicht ausschütten, sondern thesaurieren, um hieraus den Erwerb von langfristige Gütern zu finanzieren.
    b) betriebswirtschaftlich: Im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses stellen Investitionen Maßnahmen dar, welche die (Produktions- und Absatz-)Kapazität der Unternehmung quantitativ und/oder qualitativ verändern bzw. sichern. Investitionen resultieren aus Auszahlungen zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten, durch die künftige Einzahlungen oder Auszahlungsminderungen generiert werden; das schließt den Erwerb von Beteiligungs- und Forderungsrechten ebenso ein wie die Verwendung von finanziellen Mitteln zur Beschaffung von Sachvermögen, immateriellem Vermögen oder Finanzvermögen (Vermögen).

    2. Arten:
    (1) Nach dem Investitionsobjekt werden besonders Sachinvestitionen (Realinvestitionen) und Finanzinvestitionen unterschieden. Sachinvestitionen können materieller oder immaterieller Art sein. Finanzinvestitionen weisen keine güterwirtschaftliche Komponente auf und sind bspw. der Erwerb von Forderungsrechten (z.B. Erwerb festverzinslicher Wertpapiere) oder Beteiligungsrechten (z.B. Erwerb von Aktien).
    (2) Nach der dominierenden Zwecksetzung (Investitionsanlass) werden Sachinvestitionen unterschieden in Ersatzinvestitionen (Ersatz einer technisch verbrauchten Anlage), Rationalisierungsinvestitionen (Ersatz einer technisch noch funktionsfähigen Alt- durch eine kostengünstigere Neuanlage) und Erweiterungsinvestitionen (Vergrößerung des betrieblichen Produktionsapparates, Kapazitätserweiterung).
    (3) Nach der Nutzungsdauer der Investitionsobjekte lassen sich kurz-, mittel- und langfristige Investitionen unterscheiden. Die Abgrenzung ist subjektiv und kann von einzelnen Investoren unterschiedlich vorgenommen werden.
    (4) Für die Klassifizierung kann auch die Einteilung in betriebliche Funktionsbereiche (Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung etc.) herangezogen werden. Dabei sind bilanzwirksame Investitionen (Sachinvestitionen, Finanzinvestitionen) und bilanzunwirksame Investitionen (Personal- und Sozialinvestitionen, Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen usw.) zu unterscheiden.
    (5) Chronologisch gesehen kann zwischen Gründungsinvestition und laufender Investition einer Unternehmung unterschieden werden.
    (6) Mit Blick auf die entstandene Kapazitätsveränderung wird zwischen Bruttoinvestition und Nettoinvestition unterschieden. Die Nettoinvestition ist die Differenz von Bruttoinvestition und Ersatzinvestition (Reinvestition). Dabei ist ein Vergleich zwischen Ersatzinvestitionen und Abschreibungen sinnvoll. Werden nur die Abschreibungsgegenwerte reinvestiert, ist die Nettoinvestition gleich null. Ist die Bruttoinvestition (alle Investitionen einschließlich der reinvestierten Abschreibungsgegenwerte) gleich null, werden die Abschreibungsgegenwerte zu anderen als zu Investitionszwecken verwendet; es erfolgt eine Desinvestition in Höhe der Abschreibungsgegenwerte. Desinvestition ist die Umkehrung der Investition. Wird in einer Unternehmung oder in der Volkswirtschaft weniger investiert als abgeschrieben, schrumpft der Bestand an (dauerhaften oder/und nicht dauerhaften) Produktionsmitteln. Die genannten Einteilungskriterien werden häufig kombiniert angewendet. Der zahlungsorientierte Investitionsbegriff stellt die Grundlage für entscheidungsorientierte Verfahren der Investitionsrechnung dar. Jede Investition lässt sich durch die zugehörigen Ein- und Auszahlungen (zugehörige Zahlungsreihe) beschreiben. Die Zahlungsreihe gibt an, in welcher Weise sich die Ein- und Auszahlungen eines Investitionsobjektes zeitlich verteilen. Mit ihrer Hilfe lässt sich ein Investitionsvorhaben quantitativ erfassen: Eine Investition ist eine Zahlungsreihe, die mit einer oder mehreren Auszahlungen beginnt und auf die dann i.d.R. Einzahlungen folgen.

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