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Revision von Finanzmakler vom 30.10.2018 - 14:45
Finanzmakler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
berufsmäßiger Vermittler von mittel- und langfristigen Krediten (Schuldscheindarlehen, Realkredite usw.), von Beteiligungen und von Unternehmen. Finanzmakler vermitteln z.T. auch Industriekredite aus Mitteln der Kapitalsammelstellen (Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger usw.).
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