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Revision von Finanzverwaltung vom 20.11.2018 - 12:09

Finanzverwaltung

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    Teil der Staatsverwaltung in Bund und Ländern (Finanzbehörden). Die Finanzverwaltung wird durch die in § 6 II Abgabenordnung (AO) sowie im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden ausgeübt. Sie umfasst insbesondere die Bundes- und Landesfinanzministerien, Oberfinanzdirektionen sowie die Landesfinanzbehörden und Hauptzollämter. Die grundlegende Zuständigkeit und Verwaltungsstruktur (Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Landesauftragsverwaltung) ist in Art. 108 GG geregelt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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