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Forward
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Terminkauf, Terminverkauf, Geschäft mit späterer Valuta, Forward-Geschäft, Forward-Kontrakt; 1. englische Bezeichnung für den Begriff Termin, der in Wortverbindungen vorkommt, z.B. Forward Exchange (Terminbörse), Forward Rate Agreement (Zinsausgleichsvereinbarung).
2. Begriff im Devisenhandel, der festlegt, dass die Erfüllung eines Devisenhandelsgeschäfts, vom Tag des Abschlusses an gerechnet, an einem späteren Termin als der Kassavalutierung (Devisenkassageschäft) erfolgt. Forward bedeutet daher auch Termingeschäft.
3. Vorgänger der standardisierten Futures. Bei Forwards verpflichten sich die Kontrahenten, entsprechend den individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen den spezifizierten Basiswert (z.B. Straight Bond) zu einem fest vereinbarten Preis (Terminkurs) an einem zukünftigen Termin (Terminvaluta) zu liefern bzw. abzunehmen. Der Preis wird bereits bei Abschluss des Geschäfts vereinbart und ändert sich während der Laufzeit des Vertrags nicht. Damit haben sowohl Käufer als auch Verkäufer des Geschäfts eine feste Kalkulationsbasis. Bei Fälligkeit des Geschäfts erfolgt eine physische Erfüllung, d.h. die effektive Lieferung bzw. Abnahme. Basiswerte sind i.d.R. festverzinsliche Inhaberpapiere und Namenspapiere. Forwards werden v.a. abgeschlossen, um das beim Abschluss vorhandene Renditeniveau sichern zu können, obwohl die Refinanzierungsmittel erst später zur Verfügung stehen (z.B. in drei Monaten).
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