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FRA-Satz
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1. Begriff: Zinssatz, der bei Abschluss eines Forward Rate Agreement (FRA) festgelegt und während der Laufzeit des FRA nicht verändert wird. Der FRA-Satz ist eine Forward Rate. Der FRA-Satz wird am Zinsfeststellungstermin mit dem aktuellen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR) verglichen. Ist der aktuelle Referenzzinssatz höher als der FRA-Satz, erhält der Käufer vom Verkäufer des FRA eine Ausgleichszahlung (Cash Settlement). Ist der aktuelle Referenzzinssatz dagegen niedriger, muss der Käufer an den Verkäufer eine Ausgleichszahlung leisten. Sind FRA-Zinssatz und Referenzzinssatz identisch, sind keine Ausgleichszahlungen zu leisten.
2. Ermittlung: Die Formel zur Ermittlung der Ausgleichszahlung lautet:
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