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Revision von Freie Sparkassen vom 15.11.2018 - 18:27

Freie Sparkassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Charakterisierung: privatrechtlich organisierte Sparkassen (i.d.R. Aktiengesellschaften), die ebenso wie die (kommunalen) öffentlich-rechtlichen Sparkassen mündelsichere und gemeinnützige Universalbanken sind (Mündelsicherheit, Gemeinnützigkeit). Sie sind keine auftragsgebundenen Kreditinstitute i.S. des KWG, verfolgen im Allgemeinen aber die gleiche Geschäftspolitik wie die kommunalen Sparkassen. Die Rechtsverhältnisse der Freien Sparkassen sind generell nicht in den Sparkassengesetzen der Länder (Sparkassenrecht) geregelt. Daher unterliegen die Freien Sparkassen grundsätzlich nicht dem Regionalprinzip. Gleichwohl haben sich einige Freie Sparkassen freiwillig gewissen Regelungen unterworfen und Vereinbarungen mit den zuständigen Sparkassen- und Giroverbänden getroffen.

    2. Verbandsorganisation: Die Freien Sparkassen sind im Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main zusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle des Verbandes sitzt in Bremen. Derzeit gibt es fünf Freie Sparkassen, die vom gemeinnützigen Engagement getragen werden, sowie eine weitere öffentlich-rechtliche Sparkasse, die aus einer Freien Sparkasse hervorgegangen ist. Diese Sparkasse und die fünf verbliebenen Freien Sparkassen sind ordentliche Mitglieder des Verbands Freier Sparkassen e.V. Als außerordentliche Mitglieder sind dem Verband Freier Sparkassen e.V. 33 freie Sparkassen aus acht anderen Ländern Europas und der Verband der schwedischen freien Sparkassen, Sparbankernas Riksförbund, angeschlossen. Außerdem sind die Freien Sparkassen Mitglieder der regionalen Sparkassen- und Giroverbände und somit in die Deutsche Sparkassenorganisation integriert.

    Weitere Informationen unter www.verband-freier-sparkassen.de.

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