Regionalprinzip
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aus der öffentlich-rechtlichen Beziehung zwischen Kommunen (Gemeinden, Kreise) und deren jeweiligem Territorium hergeleitete Zuständigkeitsregel des Sparkassenrechts, die den Geschäftsbetrieb einer kommunalen Sparkasse auf das Gebiet ihres Gewährträgers beschränkt, damit bei dieser Bankengruppe eine horizontale Arbeitsteilung erreicht und Wettbewerb untereinander weithin ausgeschlossen wird. Zweigstellen dürfen dem Regionalprinzip zufolge grundsätzlich nur im Hoheitsgebiet des Gewährträgers errichtet werden. Ausnahmen vom Regionalprinzip können durch Gesetz oder in dessen Rahmen durch Satzung getroffen werden; sie können auch unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zulässig sein. Das EU-Bankrecht zwingt nicht zur Beseitigung des Regionalprinzips.