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Freiverkehr plus
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1. Begriff: spezielles Handelssegment für Aktien mittelständischer Unternehmen im sogenannten qualifizierten Freiverkehr der Börse Stuttgart (siehe auch Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und M:access der Börse München).
2. Transparenz: Das Handelssegment Freiverkehr plus zeichnet sich durch über den "normalen" Freiverkehr hinausgehende Publizitäts- und Transparenzverpflichtungen der Emittenten aus. Durch die Annäherung des Regelwerks von Freiverkehr plus an das Regelwerk des regulierten Marktes sind die Emittenten z.B. zu einer sog. Quasi-ad-hoc-Veröffentlichung verpflichtet. Die durch Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung [zuvor § 15 WpHG] normierten Regelungen werden über die privatrechtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Segment übertragen. Die Emittenten sind daher zur unverzüglichen Veröffentlichung von Unternehmensnachrichten, die Auswirkungen auf die Dividenden- oder Rückzahlung haben können, verpflichtet. Außerdem haben die Emittenten Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie einen Unternehmenskalender zu veröffentlichen. Mit den erhöhten Transparenz- und Publitätspflichten wird der Anlegerschutz über den Standard des "normalen" Freiverkehrs gehoben, sodass auch bezüglich des Anlegerschutzes eine Annäherung an das Schutzniveau des regulierten Marktes erfolgt.
Siehe auch www.boerse-stuttgart.de.
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