regulierter Markt
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzlich geregeltes Börsensegment nach dem Börsengesetz, organisierter Markt im Sinne von § 2 XI WpHG, entstanden am 1.11.2007 durch die Zusammenlegung der ehemaligen Marktsegmente amtlicher Markt und geregelter Markt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.