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Revision von Fremdkapital vom 06.11.2018 - 15:50

Fremdkapital

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    debt capital; Kapital, das von Gläubigern des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird. Die Summe des Fremdkapitals drückt die Verschuldung des Unternehmens aus. Es wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Nach dem Bilanzschema der Kapitalgesellschaft (§ 266 III HGB) ist das Fremdkapital in Rückstellungen und Verbindlichkeiten zu unterteilen. Die Beschaffung von Fremdkapital ist Fremdfinanzierung, wobei die Bildung von Rückstellungen im Wege der Innenfinanzierung erfolgt und die Aufnahme von Verbindlichkeiten zur Außenfinanzierung zählt. Fremdkapitalgeber haben Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung, unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens. Sie sind grundsätzlich nicht am Verlust beteiligt, sondern profitiern im Gegenteil von der dahingehenden Haftungsfunktion des Eigenkapitals. Daraus folgt, dass ihnen (theoretisch) kein Recht auf Beteiligung an den Entscheidungen der Unternehmensführung zusteht, was in der Realität aufgrund entstehender Abhängigkeitsverhältnisse anders sein kann. Formen des Fremdkapitals sind Buchkredite (Darlehen, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit) oder in Wertpapieren verbriefte Kredite (Wechselkredit; Schuldverschreibungen).

    Vgl. auch Finanzierung, Fremdfinanzierung.

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