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Revision von gedeckter Kredit vom 24.10.2018 - 12:21
gedeckter Kredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kredit, der neben der persönlichen Bonität des Kreditnehmers zusätzlich gesichert ist, und zwar durch Verpfändung von Effekten oder Waren, durch Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Grundpfandrechten etc.
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