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Geldmarktfonds
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Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird und das ausschließlich oder schwerpunktmäßig in Geldmarktinstrumente mit i.d.R. kurzen Laufzeiten investiert. Private Anleger erhalten mit Geldmarktfonds einen (indirekten) Zugang zu Instrumenten des Geldmarkts, in die sie direkt nicht investieren können (z.B. Commercial Paper (CP)). Reine Geldmarktfonds sind in Deutschland seit dem 1.8.1994 zugelassen. Reine Geldmarktfonds sind solche Fonds, die ihre Mittel ausschließlich in Geldmarktpapiere und in Tages- und Termingelder anlegen. Mit der am 30.6.2017 veröffentlichten und zum 21.7.2018 in Kraft tretenden EU-Verordnung (2017/1131) wurde ein einheitlicher europäischer Rechts- und Regulierungsrahmen für Geldmarktfonds geschaffen. In der EU-Verordnung werden u.a. Voraussetzungen für eine Zulassung als Geldmarktfonds, die für Investitionen zulässigen finanziellen Vermögenswerte, Mindestanforderungen an die Diversifikation sowie Anforderungen an das Risikomanagement definiert.
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