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Revision von Geldwertpapier vom 18.10.2018 - 13:44
Geldwertpapier
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertpapier, das Forderungen auf einen Gegenwert, d.h. ohne laufende Erträge, verbrieft. Es enthält die unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers, an den Begünstigten zu einem vereinbarten Zeitpunkt einen vorab bestimmten Geldbetrag zu zahlen, z.B. Scheck, Zinsschein oder Wechsel.
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