Zahlungsanweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der Postbank angebotene Dienstleistung des halbbaren Zahlungsverkehrs, bei der der Kunde eine Postbank-Niederlassung (früher Postgiroamt) beauftragt, einen Geldbetrag von seinem Girokonto abzubuchen und an einen bestimmten Empfänger (bar) auszuzahlen. Hierfür gelten besondere Bedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen besonderes Entgelt kommen spezielle Formen der Zahlungsanweisung in Betracht, z.B. eigenhändige Auslieferung an den Empfänger, Eil- oder telegraphische Anweisung. Die Zahlungsanweisung ist keine Anweisung i.S. des BGB.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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Zahlungsanweisung
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Zahlungsanweisung
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