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Genossenschaftsregister
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vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in das Genossenschaften und ihre Rechtsverhältnisse (z.B. Satzung, Besetzung des Vorstands) eingetragen werden (§ 10 GenG). Aus der neben dem Genossenschaftsregister vom Vorstand geführten Liste der Mitglieder ergeben sich deren Bestand und Geschäftsanteile (§ 30 GenG). Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister wird die Genossenschaft zur juristischen Person und zum Kaufmann kraft Rechtsform (§ 17 i.V.m. § 13 GenG).
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