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Revision von geringstwertige Wirtschaftsgüter vom 09.04.2020 - 16:14
geringstwertige Wirtschaftsgüter
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geringstwertige und geringwertige Anlagegüter. Selbstständig nutzbares, abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit Wert nach § 6 IIa EStG bis 250 Euro.
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