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Gesellschaftsrecht
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Teilgebiet des Privatrechts mit Regelungen über zulässige Organisations- bzw. Rechtsformen von Gesellschaften, deren Gründung und Beendigung, innere Strukturen, insbesondere Willensbildung und Verhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft, sowie Beziehungen von Gesellschaft und Gesellschaftern zu außenstehenden Dritten, insbesondere Haftung und Vertretungsmacht der Gesellschafter bzw. Organe (Stellvertretung). Das Gesellschaftsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz kodifiziert, Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB) und in einer Reihe von Spezialgesetzen, z.B. dem Aktiengesetz (AktG), dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz oder dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. Das Gesellschaftsrecht ist eng mit anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Wertpapierrecht oder dem Wettbewerbsrecht verbunden, für die Rechtsformwahl (Unternehmensrechtsformen) ist oft das Steuerrecht besonders wichtig.
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