Arbeitsrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht der Arbeitsverhältnisse, teilweise Privatrecht (z.B. Arbeitsvertrag), teilweise öffentliches Recht (z.B. Arbeitsschutz; Betriebsverfassungsgesetz [BetrVG]; Schwerbehindertenrecht; teilweise Tarifvertragsrecht [Tarifvertrag]). Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unterliegen der besonderen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (§ 1 ArbGG). Inhaltlich unterscheiden lässt sich das sog. Individualarbeitsrecht, d.h. das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vom sog. kollektiven Arbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen und Arbeitgeberverbänden bzw. einzelnen Arbeitgebern auf der anderen Seite regelt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bargeld
Datenschutz
Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)
Europäische Union (EU)
Europäische Zentralbank (EZB)
Geld
Geldzeichen
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Mortgage Backed Securities
Münzregal
Preisangabenverordnung (PAngV)
RTGS
Sondervermögen
Sparkassen
Wechselkursmechanismus II
Wechselkursstabilität
Wertsicherungsklauseln
Währung
Zentralbank
gesetzliche Zahlungsmittel
eingehend
Arbeitsrecht
ausgehend
eingehend
Arbeitsrecht
ausgehend