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Greenshoe
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Overallotment-Option, Mehrzuteilungsoption; 1. Begriff: Der Greenshoe ist eine Kaufoption, die dem Emissionskonsortium vom Emittenten bzw. den Altaktionären des Unternehmens im Rahmen eines Börsengangs eingeräumt wird. Über die zu platzierende Anzahl von Aktien hinaus werden dem Emissionskonsortium weitere Anteile (i.d.R. 10 bis 15 Prozent des Emissionsvolumens) vom Unternehmen per Option zugeteilt, welche bei hoher Überzeichnung während der Zuteilung den Investoren verkauft werden, oder bis zu 30 Tage nach dem Going Public über die Börse, auch in Tranchen, verkauft werden können. Nach Ende der Greenshoe-Periode muss das Bankenkonsortium die offene Position schließen. Im Falle der Nichtzuteilung des Greenshoe müssen die Aktien an die Altaktionäre zurückgeben werden, respektive bei einer Ausübung des Greenshoe muss der Verkaufserlös abgeführt werden.
2. Ziel: Mit dem Greenshoe als Platzierungsreserve wird stabilisierend auf den Kursverlauf eingewirkt, da bei hoher Aktiennachfrage das Angebot erhöht werden kann. Wird der Greenshoe während des Emissionsverfahrens zugeteilt, können die Konsortialbanken in den ersten Börsenwochen auch kursstützend tätig werden, indem sie Aktien, welche im Rahmen des Greenshoe ausgeben wurden, nun über die Börse zurückkaufen. Der Name stammt von dem US-amerikanischen Unternehmen „Greenshoe Manufactoring Company”, bei deren Börsengang erstmals eine Mehrzuteilungsoption eingeführt wurde.
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