Gruppenversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsvertrag, in dem eine Gruppe von mehreren Personen gegen ein definiertes Risiko versichert wird, z. B. eine Gruppenunfallversicherung für alle Arbeitnehmer eines Betriebs. Der objektiv umrissene Kreis der Gruppenmitglieder profitiert von niedrigeren Prämien, die sich dadurch ergeben, dass Abschluss- und Verwaltungskosten bei Gruppenverträgen niedriger sind als bei Einzelverträgen. Gruppenverträge sind üblich in der Lebens-, Kranken-, Unfall- und KfZ-Versicherung, können aber auch in der Sach- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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