Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Handelsbräuche vom 12.11.2018 - 18:36

Handelsbräuche

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Usancen; Gewohnheiten und Gebräuche, die sich unter Kaufleuten entwickelt haben und mangels anderweitiger Regelung in Gesetz oder Vertrag gelten (§ 346 HGB). Handelsbräuche besitzen im internationalen Wirtschaftsverkehr große Bedeutung, v.a. die von der Internationalen Handelskammer in Paris aufgestellten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) und die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) sowie die Incoterms als internationale Lieferklauseln.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com