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Revision von Handelskauf vom 04.03.2020 - 14:01
Handelskauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kaufvertrag (Vertrag) über Waren zwischen Kaufleuten, zweiseitiges Handelsgeschäft, für das i.V.z. §§ 433 ff. BGB bestimmte Sonderregeln gelten (§§ 373 ff. HGB).
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