Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB vom 12.11.2018 - 11:57

Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: zentrales geldpolitisches Instrument des ESZB im Rahmen der Offenmarktgeschäfte des ESZB. Über die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB wird dem Finanzsektor der größte Teil des Zentralbankgeldes zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich auch deren große Bedeutung bei der Steuerung von Liquidität und Zinssätzen am Geldmarkt. Gleichzeitig sind die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB auch das wichtigste Signal, um der Öffentlichkeit den verfolgten geldpolitischen Kurs zu vermitteln.

    2. Instrument zur Durchführung:
    a) Eingesetzt werden befristete Transaktionen, die im wöchentlichen Abstand durchgeführt werden und jeweils eine Laufzeit von einer Woche aufweisen. Die Abwicklung der Geschäfte erfolgt durch die nationalen Zentralbanken (NZB) im ESZB. Diese schließen an die Wertpapierpensionsgeschäften an, welche von der Deutschen Bundesbank vor 1999 regelmäßig angeboten worden sind. Hinsichtlich Laufzeit und Abschlussrhythmus sind sie standardisiert und können daher allen Geschäftspartnern im Wege von Standardtendern angeboten werden. Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB sollen den Zinssatz und die geldpolitische Grundlage des ESZB vorgeben, wobei die Liquidität im Gegensatz zu definitiven Käufen von notenbankfähigen Aktiva (wie am Rentenmarkt) nur befristet zur Verfügung gestellt wird.
    b) Hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung befristeter Transaktionen bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
    Bei Pensionsgeschäften wird das Eigentum an den Vermögenswerten auf den Gläubiger übertragen, gleichzeitig wird festgelegt, dass nach einer Woche eine Rückübertragung auf den Schuldner erfolgt. Der Rückkaufpreis ist dabei um die Höhe der zu zahlenden Zinsen höher als der Kaufpreis.
    Bei Pfandkrediten verbleibt das Eigentum an den Vermögenswerten beim Schuldner. Dem Gläubiger wird aber ein rechtswirksames Sicherungsrecht eingeräumt. Dabei erfolgt eine Entkoppelung zwischen der konkreten Refinanzierungsmaßnahme und den gestellten Sicherheiten, während im Falle der Verpensionierung dieser konkrete Zusammenhang Grundvoraussetzung ist. Vorteile der Verpfändungslösung bestehen in der höheren Flexibilität.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com