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Revision von Haustürwiderrufsgesetz vom 12.11.2018 - 18:39
Haustürwiderrufsgesetz
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frühere spezielle Regelung über sog. Haustürgeschäfte. Nach der Reform des BGB-Schuldrechts finden sich die bis Ende 2001 in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften insbesondere in §§ 312 ff., 355 ff. BGB.
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