Haustürwiderrufsgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
frühere spezielle Regelung über sog. Haustürgeschäfte. Nach der Reform des BGB-Schuldrechts finden sich die bis Ende 2001 in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften insbesondere in §§ 312 ff., 355 ff. BGB.
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