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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die Kurzbezeichnung für die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 19.5.2010 (BGBl. I S. 639). Sie ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, auf deren Basis Wertermittlungsverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts, insbesondere bei Grundstücken, durch nach dem Baugesetzbuch bestellte Gutachterausschüsse (§§ 192 ff. BauGB) durchzuführen sind. Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist bei der Beleihung von Grundstücken von Bedeutung. Als Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts sieht die Immobilienwertermittlungsverordnung das Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren vor; auch die Verwendung mehrerer dieser Verfahren ist zulässig (§ 8 I ImmoWertV).
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