Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Indossament vom 19.01.2018 - 16:49

Indossament

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Wertpapier, bei Orderpapieren erforderlich, um einer anderen Person die Rechte aus dem Papier zu verschaffen. Das Indossament besteht stets aus der Unterschrift des bisherigen Inhabers (Indossant); die Bezeichnung des neuen Gläubigers (Indossatar) ist nicht erforderlich (Blankoindossament).

    Das Indossament ist regelmäßig auf die volle Verschaffung der Gläubigerposition gerichtet; es kann im Einzelfall die Rechtsstellung des Indossatars begrenzen. Das Indossament muss unbedingt sein; hinzugefügte Bedingungen gelten als nicht geschrieben. Ein Teil-Indossament, das nur einen Teil des verbrieften Anspruchs übertragen soll, ist nichtig, weil es die wertpapierrechtliche Einheit zerstört.

    Näheres: Indossament, Arten, Indossament, Rechtswirkungen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com